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Hiermit bieten wir Ihnen unseren Dienst als Makler an.

 

AGBs und Geschäftsbedingungen der Tams Immobilien

Die nachstehende AGBs und Geschäftsbedingungen gelten für Tams Immobilien

 

I.  Abschluss des Maklervertrages und Weitergabeverbot

Sofern Sie von Tams Immobilien ein Exposé bezüglich einer bestimmten Immobilie beziehungsweise Fläche erhalten haben, bietet Ihnen Tams Immobilien den Abschluss eines Maklervertrages zu den nachfolgenden Bedingungen an.

Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben.Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.

II. Provisionsverlangen

Für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss oder die Vermittlung eines Miet-, Kauf-, Pacht- oder Erbbaurechtsvertrages (im Folgenden jeweils auch „Hauptvertrag" genannt) betreffend der in dem Exposé jeweils dargestellten Immobilie ist bei Abschluss des Hauptvertrages eine Provision verdient und fällig. Die Höhe der Provision ergibt sich aus dem jeweiligen Exposé. Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.

III. Anzeige der Vorkenntnis

Sollte Ihnen der potenzielle Vertragspartner bereits bekannt sein, sind Sie verpflichtet, uns dies innerhalb von 7 Tagen schriftlich mitzuteilen. Tams Immobilien hat - unabhängig von einer Vorkenntnis hinsichtlich des potenziellen Vertragspartners - Anspruch auf die Provision, wenn Tams Immobilien einen kausalen Beitrag zum Abschluss des Hauptvertrages leistet.

IV. Vertraulichkeit des Exposes und übermittelter Daten –  Folgen bei Nichtbeachtung

Das übermittelte Exposé sowie alle weiteren Daten, die Sie im Zusammenhang mit dem Maklervertrag von Tams Immobilien enthalten, sind rechtlich geschützt. Eine Weitergabe dieser übermittelten Informationen an Dritte ist nicht gestattet. Kommt es durch die unberechtigte Weitergabe dieser Informationen, eines Hauptvertrages mit dem Dritten, schulden Sie Tams Immobilien eine Provision in der Höhe, die angefallen wäre, wenn Tams Immobilien diesen Dritten nachgewiesen oder vermittelt hätte.

V. Haftungsbeschränkung

a. Tams Immobilien haftet - gleich aus welchem Rechtsgrund - unbeschränkt nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Im Übrigen ist die Haftung für Schäden, die von Tams Immobilien verursacht worden sind, auf eine Gesamtsumme in Höhe der vertraglich vereinbarten Provision beschränkt. sofern zwischen den Parteien nichts Abweichendes vereinbart worden ist,

b. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

c. Soweit Schadensersatzansprüche gegen Tams Immobilien ausgeschlossen oder beschränkt sind, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter und Arbeitnehmer von Tams Immobilien.

d. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden  aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

e. Die Exposés werden von Tams Immobilien auf der Grundlage der Informationen des Eigentümers erstellt und basieren auf Informationen und Quellen, die Tams Immobilien für zuverlässig erachtet, aber für deren Genauigkeit, Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit Tams Immobilien keine Gewähr übernimmt. Unsere Objektangaben basieren auf uns erteilten Informationen. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir außer im Falle von Vorsatz nicht übernehmen. Zwischenverkauf bzw. -vermietung bleibt dem Eigentümer vorbehalten. Für die Bonität der von uns vermittelten Kunden übernehmen wir keine Haftung.

VI. Geldwäscheprüfung

Tams Immobilien ist gesetzlich dazu verpflichtet eine Geldwäscheprüfung durchführen. Sie verpflichten sich, uns die nach den gesetzlichen Vorgaben erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Geldwäscheprüfung zur Verfügung zu stellen.

VII. Verjährung

Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

VIII. Gerichtsstand
Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.

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